INNOVATIV.
PROGRESSIV. 
EFFEKTIV.

Konrad Philipp Volkwein
Rechtsanwalt | Honorardozent

Gut beraten in Stuttgart und der Region!

Die Anwaltskanzlei Volkwein berät und vertritt Sie kompetent und zuverlässig in allen Bereichen des Zivilrechts sowie im Strafrecht und Jugendstrafrecht

Mit Herrn Rechtsanwalt Volkwein bauen Sie auf einen kompetenten, zielsicheren und zuverlässigen Partner. 

Herr Rechtsanwalt Volkwein ist seit über 5 Jahren als Honorardozent an verschiedenen Lehreinrichtungen in Baden-Württemberg tätig und blickt dabei auf eine Lehrerfahrung von weit mehr als 1.200 Stunden zurück. Herr Rechtsanwalt Volkwein leistet damit einen Beitrag für eine exzellente Lehre in Baden-Württemberg und bildete bisher schon mehrere hundert Fachkräfte in Theorie und Praxis der verschiedensten Rechtsgebieten aus. 

Herr Rechtsanwalt Volkwein berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten, insbesondere in diesen Rechtsgebieten:

  • Strafrecht & Jugendstrafrecht
  • Familienrecht & Erbrecht
  • Kinder- & Jugendrecht
  • Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeld, etc.) inkl. Arbeitsrecht und Mietrecht
  • Straßenverkehrsrecht, Unfallrecht und Versicherungsrecht

Erfahrung & Kompetenz

Rechtsanwalt Konrad Volkwein ist seit über 5 Jahren als Honorardozent für verschiedene Rechtsgebiete an mehreren Bildungs- & Lehreinrichtungen und Fachschulen in Baden-Württemberg tätig.

über

1.200

Stunden gelehrt und unterrichtet

über

25

Fachseminare geleitet

Telefonische Geschäftszeiten

Telefonisch erreichen Sie uns zu folgenden Geschäftszeiten:

Montag – Freitag
08:00 - 18:30

Samstag
11:00 - 12.00

Persönliche Termine finden nur nach vorheriger (telefonischer) Vereinbarung statt. 

Termine und Beratungsgespräche führen wir in der Regel in den Konferenzräumen in unserer Kanzlei
Nach Absprache können Termine aber auch auswärts, per Telefon oder Videokonferenz stattfinden.

Alle unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie »hier«

 

Anwaltskanzlei Volkwein

Sehr gut beraten in Stuttgart und der Region! 

Abfindung | Adoption | Arbeitsrecht | Arbeitsvertrag | Aufhebungsvertrag | Bank- & Kapitalmarktrecht | Bürgschaft | Bußgeldbescheid | Darlehensrecht inkl. Verbraucherdarlehen & Darlehenswiderruf | Ehe & Ehevertrag | Erbausschlagung | Erbschaft | Erbauseinandersetzung | Erbvertrag | Haftungsrecht | Immobilienrecht | Inobhutnahme | Jugendstrafrecht | Kaufrecht | Kindergeld & Unterhaltsvorschuss | Kindesunterhalt | Kündigung | Mietrecht | Ordnungswidrigkeit | Patientenverfügung | Pflichtteil | Reiserecht & Fluggastrechte | Schadensersatzrecht | Scheidung & Scheidungsfolgen | Scheinselbstständigkeit | Schmerzensgeld & Schadensersatz nach Verkehrsunfall | Sorgerecht & Sorgerechtsverfügung | Strafrecht | Strafverfahren & Ermittlungsverfahren | Steuerrecht | Testament & Erbvertrag | Unterhalt | Untersuchungshaft (U-Haft), Verhaftung, Wohnungs- & Hausdurchsuchung | Umfirmierung | Unternehmensgründung | Unternehmenskauf | Verbraucherschutzrecht | Verfahrensbeistand | Vermietung & Verpachtung | Versicherungsrecht  Vormundschaft & Pflegschaft | Vorsorgevollmacht | Wahlverteidigung & Pflichtverteidiger | WEG | Wohnraummiete | Zwangsversteigerung & Pfändung durch den Gerichtsvollzieher

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Anwaltskanzlei Volkwein
Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein, Echterdinger Straße 30, 70599 Stuttgart

E-Mail post@volkwein-recht.de

Telefon 0711 25 25 056 - 0

Telefonzeiten
Montag – Freitag: 08:30 - 18:30
Samstag: 11:00 - 12.00

Persönliche Termine nur nach vorheriger (telefonischer) Vereinbarung

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